Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
439.72-1 CIS CH-BE

Art. 6 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK) - Zusammenarbeit und Informationsaustausch

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK) · Zusammenarbeit und Informationsaustausch

Die interkantonale Bühnenkunstkommission und die deutschsprachige Kommission für Theater und Tanz des Kantons Bern arbeiten zusammen und sorgen für den gegenseitigen Informationsaustausch.

← Art. 5 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK) Errichtung Art. 7 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →