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439.72-1 CIS CH-BE

Art. 12 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK) - Inkrafttreten

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Art. 12 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK) · Inkrafttreten

1\. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

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