439.72-1
CIS
CH-BE
Art. 12 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK) - Inkrafttreten
Art. 12 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK) · Inkrafttreten
1\. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.