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439.72-1 CIS CH-BE

Art. 1 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK) - Errichtung

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Art. 1 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK) · Errichtung

1. Es wird eine interkantonale Bühnenkunstkommission (IBK) errichtet.

Errichtung Art. 2 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK) →

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