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439.72 IBK CH-BE

Kanton Bern 439.72 (IBK)

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
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Gesetzestext (3 Artikel)

Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 439.72-1 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung vom 17. Dezember 2008 zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK) bei.

1. Er ist in Anwendung der Artikel 7 und 8 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 amtlich zu veröffentlichen (ausserordentliche Veröffentlichung).

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