439.63
CH-BE
Art. 4 Grossratsbeschluss betreffend die Genehmigung des Statuts der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut)
Art. 4 Grossratsbeschluss betreffend die Genehmigung des Statuts der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut)
1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen des Statuts zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.