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Art. 4 Grossratsbeschluss betreffend die Genehmigung des Statuts der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut)

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Art. 4 Grossratsbeschluss betreffend die Genehmigung des Statuts der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut)

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen des Statuts zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.

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