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Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend die Genehmigung des Statuts der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut)

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Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend die Genehmigung des Statuts der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut)

1. Der Kanton Bern wird in der Plenarversammlung der Mitgliederkantone durch die Bildungs- und Kulturdirektorin oder den Bildungs- und Kulturdirektor vertreten. Weitere Vertretungen, namentlich in der Konferenz der kantonalen Lehrmittelverantwortlichen, richten sich nach der Organisationsgesetzgebung.

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