439.63
CH-BE
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend die Genehmigung des Statuts der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut)
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend die Genehmigung des Statuts der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut)
1. Der Kanton Bern wird in der Plenarversammlung der Mitgliederkantone durch die Bildungs- und Kulturdirektorin oder den Bildungs- und Kulturdirektor vertreten. Weitere Vertretungen, namentlich in der Konferenz der kantonalen Lehrmittelverantwortlichen, richten sich nach der Organisationsgesetzgebung.