439.63-1
CH-BE
Art. 9 Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut) - Geschäftsstelle
Organisation
Art. 9 Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut) · Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle führt unter der Leitung des Direktors oder der Direktorin die Geschäfte der ilz.
Der Direktor oder die Direktorin ist für sämtliche Aufgaben zuständig, soweit sie nicht durch dieses Statut, durch die Geschäftsordnung oder Beschlüsse der übergeordneten Organe anderweitig zugeteilt werden. Er oder sie vertritt die ilz nach aussen.
Die Einzelheiten zu den Aufgaben und der Arbeitsweise der ilz werden, soweit sie nicht im vorliegenden Statut oder im Tätigkeitsprogramm der D-EDK enthalten sind, vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung geregelt.