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439.63-1 CH-BE

Art. 8 Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut) - Beschlussfassung

Organisation
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Art. 8 Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut) · Beschlussfassung

1. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind.

2. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der anwesenden Stimmberechtigten. Die Präsidentin oder der Präsident stimmt mit; bei Stimmengleichheit hat sie oder er den Stichentscheid.

3. Der Aufsichtsrat regelt die Einzelheiten zum Geschäftsablauf und zur Beschlussfassung in einem Organisationsreglement.

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