439.63-1
CH-BE
Art. 4 Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut) - Plenarversammlung der Mitgliederkantone
Organisation
Art. 4 Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut) · Plenarversammlung der Mitgliederkantone
1. Die Plenarversammlung der Mitgliederkantone ist oberstes Organ der ilz und erfüllt die Aufgaben gemäss diesem Statut.
2. Sie setzt sich aus den Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren der Mitgliederkantone zusammen und tagt in der Regel im Rahmen der D-EDK Plenarversammlung. Der Direktor oder die Direktorin der ilz nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
3. Die Beschlussfähigkeit richtet sich nach den Regelungen für die D-EDK Plenarversammlung.