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439.63-1 CH-BE

Art. 3 Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut) - Mitgliedschaft

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Art. 3 Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut) · Mitgliedschaft

1. Der Beitritt eines Kantons zur ilz erfolgt durch die Genehmigung dieses Statuts.

2. Das Fürstentum Liechtenstein kann mit allen Rechten und Pflichten eines Kantons ebenfalls Mitglied der ilz sein.

3. Ein Austritt kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Jahren auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen.

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