439.63-1
CH-BE
Art. 16 Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut) - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
Art. 16 Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut) · Inkrafttreten
1. Dieses Statut kann in Kraft gesetzt werden, wenn es durch die Mehrheit der bisherigen Mitglieder genehmigt worden ist.
2. Die Plenarversammlung legt den Zeitpunkt des Inkrafttretens fest.