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439.63-1 CH-BE

Art. 16 Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 16 Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut) · Inkrafttreten

1. Dieses Statut kann in Kraft gesetzt werden, wenn es durch die Mehrheit der bisherigen Mitglieder genehmigt worden ist.

2. Die Plenarversammlung legt den Zeitpunkt des Inkrafttretens fest.

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