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439.63-1 CH-BE

Art. 12 Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut) - Beiträge

Finanzen und Personal
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Art. 12 Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut) · Beiträge

1. Die Aufwendungen der ilz werden bestritten durch

a. jährliche Beiträge der Mitglieder pro Einwohner,

b. Abgaben der Verlage auf Lehrmittel, die gemäss Geschäftsordnung von der ilz gefördert worden sind.

2. Die Plenarversammlung setzt die Höhe der Beiträge und Abgaben bei der Genehmigung des Budgets fest.

3. Bei einem Austritt besteht kein Anspruch am Vermögen der ilz.

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