439.63-1
CH-BE
Art. 10 Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut) - Konferenz der kantonalen Lehrmittelverantwortlichen
Organisation
Art. 10 Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-Statut) · Konferenz der kantonalen Lehrmittelverantwortlichen
1. Die kantonalen Lehrmittelverantwortlichen der Mitgliedskantone bilden die Konferenz der kantonalen Lehrmittelverantwortlichen. Diese dient der Lehrmittelkoordination, der Vorbereitung lehrmittelpolitischer Entscheide und dem Informationsaustausch der Kantone.
2. Die Plenarversammlung wählt den Präsidenten oder die Präsidentin der Konferenz. Eine Vertretung der Geschäftsstelle und in der Regel auch der Verlagskonferenz nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
3. Der Aufsichtsrat regelt die einzelnen Aufgaben der Konferenz in der Geschäftsordnung.