439.61
CH-BE
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Westschweizer Schulvereinbarung
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Westschweizer Schulvereinbarung
1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Westschweizer Schulvereinbarung gemäss Artikel 31 zu kündigen.