439.61
CH-BE
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Westschweizer Schulvereinbarung
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Westschweizer Schulvereinbarung
Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Westschweizer Schulvereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens und der Organisation handelt.