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439.61 CH-BE

Kanton Bern 439.61

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
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Gesetzestext (5 Artikel)

Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 439.61-1 veröffentlichten Westschweizer Schulvereinbarung vom 21. Juni 2007 bei.

Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Westschweizer Schulvereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens und der Organisation handelt.

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Westschweizer Schulvereinbarung gemäss Artikel 31 zu kündigen.

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