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439.60 CH-BE

Art. 4 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule

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Art. 4 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule

1. Dieser Beschluss tritt am 1. August 2009 in Kraft.

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