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439.60 CH-BE

Kanton Bern 439.60

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
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Gesetzestext (5 Artikel)

1. Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 439.60-1 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung vom 14. Juni 2007 über die Harmonisierung der Volksschule bei.

Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Interkantonalen Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens und der Organisation handelt.

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Interkantonale Vereinbarung gemäss Artikel 14 zu kündigen.

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