439.60
CH-BE
Kanton Bern 439.60
5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
Gesetzestext (5 Artikel)
Art. 1 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule
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1. Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 439.60-1 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung vom 14. Juni 2007 über die Harmonisierung der Volksschule bei.
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule
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Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Interkantonalen Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens und der Organisation handelt.
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule
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1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Interkantonale Vereinbarung gemäss Artikel 14 zu kündigen.
Art. 4 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule
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1. Dieser Beschluss tritt am 1. August 2009 in Kraft.
Art. 5 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule
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1. Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.