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Art. 5 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern - Inkrafttreten

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Art. 5 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern · Inkrafttreten

1. Dieser Beschluss tritt am 1. März 2025 in Kraft.

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