439.54
AOSH
CH-BE
Art. 5 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern - Inkrafttreten
Art. 5 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern · Inkrafttreten
1. Dieser Beschluss tritt am 1. März 2025 in Kraft.