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Art. 3 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern - Beteiligung der Gemeinden

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Art. 3 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern · Beteiligung der Gemeinden

1. Die Beiträge, die für Schülerinnen und Schüler der Volksschulstufe geleistet oder eingenommen werden, unterliegen dem Lastenausgleich Soziales.

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