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439.52 MIKT CH-BE

Art. 1 Regierungsratsbeschluss betreffend den Vertrag zwischen den Kantonen Bern und Jura über das interjurassische Zentrum für Medien und Informations- und Kommunikationstechnologien (MIKT)

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Art. 1 Regierungsratsbeschluss betreffend den Vertrag zwischen den Kantonen Bern und Jura über das interjurassische Zentrum für Medien und Informations- und Kommunikationstechnologien (MIKT)

1. Der Kanton Bern schliesst den unter der BSG-Nummer 439.52-1 veröffentlichten Vertrag zwischen den Kantonen Bern und Jura über das interjurassische Zentrum für Medien und Informations- und Kommunikationstechnologien (MIKT-Zentrum) ab.

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