439.52-1
CH-BE
Art. 5 Vertrag zwischen den Kantonen Bern und Jura über das interjurassische MIKT-Zentrum - Direktion
Organisation
Art. 5 Vertrag zwischen den Kantonen Bern und Jura über das interjurassische MIKT-Zentrum · Direktion
1. Die Direktion besteht aus
a. einer Co-Direktorin oder einem Co-Direktor, die/der von der Vorsteherin oder vom Vorsteher der französischsprachigen Abteilung des Amts für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) des Kantons Bern ernannt wird und
b. einer Co-Direktorin oder einem Co-Direktor, die/der von der Vorsteherin oder vom Vorsteher des «Service de l’enseignement de la préscolarité et de la scolarité obligatoire (SEN)» des Kantons Jura ernannt wird.
2. Sie nimmt die operative Leitung des Zentrums sowie die Umsetzung und Begleitung der Tätigkeiten und Dienstleistungen wahr.