439.52-1
CH-BE
Art. 3 Vertrag zwischen den Kantonen Bern und Jura über das interjurassische MIKT-Zentrum
Organisation
Art. 3 Vertrag zwischen den Kantonen Bern und Jura über das interjurassische MIKT-Zentrum
1. Das Zentrum setzt sich aus einer Steuergruppe, einer Direktion sowie aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen.
2. Das Organigramm des Zentrums ist im Anhang wiedergegeben.