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439.52-1 CH-BE

Art. 3 Vertrag zwischen den Kantonen Bern und Jura über das interjurassische MIKT-Zentrum

Organisation
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Art. 3 Vertrag zwischen den Kantonen Bern und Jura über das interjurassische MIKT-Zentrum

1. Das Zentrum setzt sich aus einer Steuergruppe, einer Direktion sowie aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen.

2. Das Organigramm des Zentrums ist im Anhang wiedergegeben.

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