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439.52-1 CH-BE

Art. 2 Vertrag zwischen den Kantonen Bern und Jura über das interjurassische MIKT-Zentrum

Mandat und Sitze
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Art. 2 Vertrag zwischen den Kantonen Bern und Jura über das interjurassische MIKT-Zentrum

1. Die beiden Kantone führen das Zentrum gemeinsam und stellen die erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen zur Verfügung.

2. Das Zentrum befindet sich in den Räumlichkeiten des «Service de l’enseignement» in Delsberg sowie in jenen der Französischsprachigen Koordinationskonferenz (FRAKO) im Interregionalen Fortbildungszentrum (IFZ/CIP) in Tramelan.

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