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439.52-1 CH-BE

Art. 1 Vertrag zwischen den Kantonen Bern und Jura über das interjurassische MIKT-Zentrum

Zweck
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Art. 1 Vertrag zwischen den Kantonen Bern und Jura über das interjurassische MIKT-Zentrum

Dieser Vertrag regelt die Gründung einer einfachen, von den Kantonen Bern und Jura gemeinsam geführten Gesellschaft, die sicherstellt, dass das interjurassische MIKT-Zentrum (nachstehend: Zentrum) Leistungen zur Verfügung stellt, um die Medien sowie die Informations- und Kommunikationstechnologien (MIKT) in der Vorschule sowie in der Volksschule zu integrieren.

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