439.52-1
CH-BE
Art. 1 Vertrag zwischen den Kantonen Bern und Jura über das interjurassische MIKT-Zentrum
Zweck
Art. 1 Vertrag zwischen den Kantonen Bern und Jura über das interjurassische MIKT-Zentrum
Dieser Vertrag regelt die Gründung einer einfachen, von den Kantonen Bern und Jura gemeinsam geführten Gesellschaft, die sicherstellt, dass das interjurassische MIKT-Zentrum (nachstehend: Zentrum) Leistungen zur Verfügung stellt, um die Medien sowie die Informations- und Kommunikationstechnologien (MIKT) in der Vorschule sowie in der Volksschule zu integrieren.