439.51
IKOLABCIFPAEF
CH-BE
Kanton Bern 439.51 (IKOLAB)
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
Gesetzestext (3 Artikel)
Art. 1 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura zur Errichtung der interjurassischen Kommission für land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung (IKOLAB)
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1. Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 439.51-1 veröffentlichten Vereinbarung vom 13. Dezember 2006 zwischen den Kantonen Bern und Jura zur Errichtung der interjurassischen Kommission für die land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung bei.
Art. 2 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura zur Errichtung der interjurassischen Kommission für land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung (IKOLAB)
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1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
Art. 3 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura zur Errichtung der interjurassischen Kommission für land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung (IKOLAB)
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1. Er ist in Anwendung der Artikel 7 und 8 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993[[3]] amtlich zu veröffentlichen (ausserordentliche Veröffentlichung).