Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
439.38 CH-BE

Art. 7 Gesetz betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte - Beteiligung der Gemeinden an den Schulgeldbeiträgen für Ausbildungsgänge der Sekundarstufe I

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Gesetz betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte · Beteiligung der Gemeinden an den Schulgeldbeiträgen für Ausbildungsgänge der Sekundarstufe I

1. Die Wohnsitzgemeinde leistet einen Anteil an den Schulgeldbeitrag für eine bernische Schülerin oder einen bernischen Schüler in einem ausserkantonalen Ausbildungsgang auf der Sekundarstufe I oder in einem Ausbildungsgang auf der Sekundarstufe I an einer Privatschule im Kanton Bern. Dieser Anteil bemisst sich nach den Bestimmungen über den interkantonalen Schulbesuch gemäss der Finanz- und Lastenausgleichsgesetzgebung.

← Art. 6 Gesetz betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte Beitritt Art. 8 Gesetz betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →