439.38
CH-BE
Art. 7 Gesetz betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte - Beteiligung der Gemeinden an den Schulgeldbeiträgen für Ausbildungsgänge der Sekundarstufe I
Art. 7 Gesetz betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte · Beteiligung der Gemeinden an den Schulgeldbeiträgen für Ausbildungsgänge der Sekundarstufe I
1. Die Wohnsitzgemeinde leistet einen Anteil an den Schulgeldbeitrag für eine bernische Schülerin oder einen bernischen Schüler in einem ausserkantonalen Ausbildungsgang auf der Sekundarstufe I oder in einem Ausbildungsgang auf der Sekundarstufe I an einer Privatschule im Kanton Bern. Dieser Anteil bemisst sich nach den Bestimmungen über den interkantonalen Schulbesuch gemäss der Finanz- und Lastenausgleichsgesetzgebung.