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Art. 11 Gesetz betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte - Inkrafttreten

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Art. 11 Gesetz betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt am 1. August 2008 in Kraft.

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