439.38
CH-BE
Art. 11 Gesetz betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte - Inkrafttreten
Art. 11 Gesetz betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte · Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz tritt am 1. August 2008 in Kraft.