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Art. 10 Gesetz betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte - Änderung eines Erlasses

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Art. 10 Gesetz betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte · Änderung eines Erlasses

1. Das Volksschulgesetz vom 19. März 1992 (VSG[2]) wird wie folgt geändert

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