439.38
CH-BE
Art. 1 Gesetz betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte - Beitritt
Art. 1 Gesetz betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte · Beitritt
1. Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 439.38-1 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung vom 20. Februar 2003 für Schulen mit spezifisch- strukturierten Angeboten für Hochbegabte bei.