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439.38 CH-BE

Art. 1 Gesetz betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte - Beitritt

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Art. 1 Gesetz betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte · Beitritt

1. Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 439.38-1 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung vom 20. Februar 2003 für Schulen mit spezifisch- strukturierten Angeboten für Hochbegabte bei.

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