439.35-1
CH-BE
Art. 7 Vereinbarung über den Sprachaustausch von Schülerinnen und Schülern in den Regionen Pays-d'Enhaut und Obersimmental-Saanen - Entscheid über den Schulbesuch im Partnerkanton
Art. 7 Vereinbarung über den Sprachaustausch von Schülerinnen und Schülern in den Regionen Pays-d'Enhaut und Obersimmental-Saanen · Entscheid über den Schulbesuch im Partnerkanton
1. Über das Gesuch der Schülerin oder des Schülers, auf Antrag der Kommission, entscheidet
a) im Kanton Bern das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung der Bildungs- und Kulturdirektion,
b) im Kanton Waadt die Direction générale de l'enseignement obligatoire (DGEO).
2. Beschwerden gegen Entscheide über den Schulbesuch im Partnerkanton werden gemäss der kantonalen Gesetzgebung beurteilt.