Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
439.35-1 CH-BE

Art. 7 Vereinbarung über den Sprachaustausch von Schülerinnen und Schülern in den Regionen Pays-d'Enhaut und Obersimmental-Saanen - Entscheid über den Schulbesuch im Partnerkanton

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Vereinbarung über den Sprachaustausch von Schülerinnen und Schülern in den Regionen Pays-d'Enhaut und Obersimmental-Saanen · Entscheid über den Schulbesuch im Partnerkanton

1. Über das Gesuch der Schülerin oder des Schülers, auf Antrag der Kommission, entscheidet

a) im Kanton Bern das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung der Bildungs- und Kulturdirektion,

b) im Kanton Waadt die Direction générale de l'enseignement obligatoire (DGEO).

2. Beschwerden gegen Entscheide über den Schulbesuch im Partnerkanton werden gemäss der kantonalen Gesetzgebung beurteilt.

← Art. 6 Vereinbarung über den Sprachaustausch von Schülerinnen und Schülern in den Regionen Pays-d'Enhaut und Obersimmental-Saanen Geltungsbereich Art. 8 Vereinbarung über den Sprachaustausch von Schülerinnen und Schülern in den Regionen Pays-d'Enhaut und Obersimmental-Saanen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →