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439.34 HfH CH-BE

Art. 2a Grossratsbeschluss betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH)

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Art. 2a Grossratsbeschluss betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH)

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gemäss deren Artikel 8 zu kündigen.

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