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439.34 HfH CH-BE

Art. 1 Grossratsbeschluss betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH)

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Art. 1 Grossratsbeschluss betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH)

1. Die unter der BSG-Nummer 439.34-1 veröffentlichte Vereinbarung vom 22. September 2003/ 3. November 2003 zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) wird genehmigt.

2. Die Änderung vom 15. Februar 2023 / 4. März 2023 der Vereinbarung wird genehmigt.

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