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439.34-1 HFH CH-BE

Art. 7 Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) - Rechnungsstellung

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Art. 7 Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) · Rechnungsstellung

1. Die Kosten werden dem Kanton Bern jeweils in zwei Raten am 15. Oktober und am 15. April gemäss den FHV-Stichdaten in Rechnung gestellt.

2. ...

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