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439.34-1 HFH CH-BE

Art. 5 Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) - Ausbildungsorganisation / Abschlüsse

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Art. 5 Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) · Ausbildungsorganisation / Abschlüsse

Für die Ausbildung sind die jeweils gültigen Studienordnungen und das Prüfungsreglement der HfH massgebend. Für die Qualität der Ausbildung und deren Sicherung ist die HfH zuständig.

Es werden sämtliche Studienleistungen und bestandenen Module mit ECTS-Punkten bewertet und entsprechend bestätigt. Die Studierenden erhalten bei bestandenem Abschluss ein Hochschuldiplom der HfH.

Die Abschlüsse sind gemäss den schweizerischen Koordinationsvorschriften anerkannt.

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