439.34-1
HFH
CH-BE
Art. 4 Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) - Meldung der Studierenden
Art. 4 Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) · Meldung der Studierenden
1. Die HfH meldet im Rahmen der üblichen Erhebungen und Meldungen von Studierenden an Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen der zuständigen Stelle des Kantons Bern die notwendigen Daten über Studierende und allfällige Neuaufnahmen.