439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Finanz- und Aufgabenplan
Beziehungen zwischen den Kantonen und der HE-Arc - Allgemeine Bestimmungen
Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Finanz- und Aufgabenplan
1. Der im Leistungsvertrag definierte Finanz- und Aufgabenplan stellt ein Globalbudget im Rahmen der Gesetzgebung der Unterzeichnerkantone dar. Bei wichtigen Veränderungen können die Unterzeichnerkantone einen Nachtrag zum Leistungsvertrag vereinbaren.
2. Der Finanz- und Aufgabenplan wird gemäss Kapitel 9 der HES-SO-Vereinbarung erstellt und betrifft die Tätigkeitsbereiche, für welche die HE-Arc zuständig ist.
3. Die Beiträge der Kantone ans Budget der HE-Arc müssen von den Unterzeichnerkantonen gemäss den in den einzelnen Kantonen geltenden Budgetverfahren genehmigt werden.