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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Finanz- und Aufgabenplan

Beziehungen zwischen den Kantonen und der HE-Arc - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Finanz- und Aufgabenplan

1. Der im Leistungsvertrag definierte Finanz- und Aufgabenplan stellt ein Globalbudget im Rahmen der Gesetzgebung der Unterzeichnerkantone dar. Bei wichtigen Veränderungen können die Unterzeichnerkantone einen Nachtrag zum Leistungsvertrag vereinbaren.

2. Der Finanz- und Aufgabenplan wird gemäss Kapitel 9 der HES-SO-Vereinbarung erstellt und betrifft die Tätigkeitsbereiche, für welche die HE-Arc zuständig ist.

3. Die Beiträge der Kantone ans Budget der HE-Arc müssen von den Unterzeichnerkantonen gemäss den in den einzelnen Kantonen geltenden Budgetverfahren genehmigt werden.

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