439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 62 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Frist und Form der Kündigung
Dauer, Evaluation, Kündigung - Kündigung
Art. 62 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Frist und Form der Kündigung
Die Unterzeichnerkantone können diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von vier Jahren schriftlich auf Beginn eines Studienjahres kündigen.