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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 62 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Frist und Form der Kündigung

Dauer, Evaluation, Kündigung - Kündigung
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Art. 62 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Frist und Form der Kündigung

Die Unterzeichnerkantone können diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von vier Jahren schriftlich auf Beginn eines Studienjahres kündigen.

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