439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 61 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc)
Dauer, Evaluation, Kündigung - Evaluation
Art. 61 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc)
Der strategische Ausschuss wird die Generaldirektion vier Jahre nach Inkrafttreten der Vereinbarung um eine erste Evaluation der Anwendung bitten.
Aufgrund des Evaluationsberichts wird der strategische Ausschuss die Generaldirektion gegebenenfalls einladen, innerhalb von zwölf Monaten die nötigen Massnahmen zu treffen.
Der strategische Ausschuss sichert die Koordination dieser Evaluationen mit jenen der HES-SO.