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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 60 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc)

Dauer, Evaluation, Kündigung - Dauer
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Art. 60 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc)

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

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