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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Subsidiarität

Beziehungen zur HES-SO
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Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Subsidiarität

1. Die Kompetenzen, die nicht ausdrücklich der HES-SO oder der HE-Arc zugewiesen sind, werden von den nach interkantonalem oder kantonalem Recht zuständigen Behörden wahrgenommen.

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