439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 56 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Zusammensetzung
Streitigkeiten - HE-Arc-Rekurskommission
Art. 56 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Zusammensetzung
1. Die HE-Arc-Rekurskommission setzt sich aus drei ordentlichen Mitgliedern aus den drei Unterzeichnerkantonen sowie aus zwei Ersatzmitgliedern zusammen, die durch den strategischen Ausschuss ernannt werden.
2. Die Rekurskommission konstituiert sich selbst. Sie ernennt ihre Präsidentin oder ihren Präsidenten sowie ihre Vizepräsidentin oder ihren Vizepräsidenten. Beide verfügen über eine juristische Ausbildung.
3. Die Amtszeit dauert vier Jahre; Wiederwahl ist möglich.
4. Der strategische Ausschuss ernennt ausserdem eine Kommissionsschreiberin oder einen Kommissionsschreiber sowie eine stellvertretende Kommissionsschreiberin oder einen stellvertretenden Kommissionsschreiber.