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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 55 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Beschwerdeinstanz

Streitigkeiten - Streitigkeiten mit Bezug auf die Arbeitsverhältnisse
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Art. 55 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Beschwerdeinstanz

1. Gegen Entscheide der HE-Arc-Rekurskommission kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Neuenburg Beschwerde erhoben werden.

2. Es gilt das Verwaltungsrechtspflegeverfahren des Kantons Neuenburg.

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