439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 55 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Beschwerdeinstanz
Streitigkeiten - Streitigkeiten mit Bezug auf die Arbeitsverhältnisse
Art. 55 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Beschwerdeinstanz
1. Gegen Entscheide der HE-Arc-Rekurskommission kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Neuenburg Beschwerde erhoben werden.
2. Es gilt das Verwaltungsrechtspflegeverfahren des Kantons Neuenburg.