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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 51 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Mittel der HE-Arc

Finanzielle Bestimmungen - Grundsätze der Rechnungsführung der HE-Arc
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Art. 51 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Mittel der HE-Arc

0. Die HE-Arc verfügt über folgende Mittel

1. Direkt erhobene Beiträge

a) Studiengebühren und Beiträge an Ausbildungskosten, die von den Studierenden bezahlt werden,

b) Einnahmen aus Forschungsarbeiten oder anderen Dienstleistungen, die für private oder öffentliche Dritte erbracht werden,

c) Schenkungen und Legate,

d) weitere Einnahmen wie Beiträge von Mäzenen und Sponsoren zugunsten der HE-Arc, die den Voraussetzungen eines von der Generaldirektion erlassenen Reglements entsprechen.

2. Beiträge der HES-SO

a) Beiträge in Abhängigkeit der Anzahl Studierender sowie des Studiengangs und des Ausbildungszyklus; andere Beiträge in Zusammenhang mit den Fachhochschulaufträgen.

3. Beiträge der HE-Arc-Kantone/-Regionen

a) Die Kantone/Regionen finanzieren die HE-Arc direkt, wenn es dieser aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse nicht gelingt, ihren Aufwand durch die Einnahmen/Erträge zu decken.

b) Sie finanzieren die Forschungstätigkeiten und anderen Aufträge der HE-Arc im Zusammenhang mit der kantonalen Strategie direkt.

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