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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 49 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Direkte Mittelzuweisung

Finanzielle Bestimmungen - Grundsätze betreffend die finanziellen Beiträge der Unterzeichnerkantone
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Art. 49 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Direkte Mittelzuweisung

1. Der strategische Ausschuss kann auch beschliessen, der HE-Arc Mittel für Forschung und Entwicklung sowie für die Entwicklung und Erbringung von Dienstleistungen, die zur regionalen Ausstrahlung der Hochschule beitragen, direkt zukommen zu lassen.

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