439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 49 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Direkte Mittelzuweisung
Finanzielle Bestimmungen - Grundsätze betreffend die finanziellen Beiträge der Unterzeichnerkantone
Art. 49 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Direkte Mittelzuweisung
1. Der strategische Ausschuss kann auch beschliessen, der HE-Arc Mittel für Forschung und Entwicklung sowie für die Entwicklung und Erbringung von Dienstleistungen, die zur regionalen Ausstrahlung der Hochschule beitragen, direkt zukommen zu lassen.