439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 47 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Aufteilung des Zusatzbetrags an die HE-Arc und des Infrastrukturaufwands
Finanzielle Bestimmungen - Grundsätze betreffend die finanziellen Beiträge der Unterzeichnerkantone
Art. 47 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Aufteilung des Zusatzbetrags an die HE-Arc und des Infrastrukturaufwands
1. Wenn nötig überweisen die Unterzeichnerkantone der HE-Arc direkt einen Zusatzbeitrag zur Finanzierung allfälliger Aufwandüberschüsse.
2. Es gilt folgender Verteilschlüssel: 60 Prozent für den Kanton Neuenburg, 20 Prozent für den Kanton Jura und 20 Prozent für den Kanton Bern.