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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 47 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Aufteilung des Zusatzbetrags an die HE-Arc und des Infrastrukturaufwands

Finanzielle Bestimmungen - Grundsätze betreffend die finanziellen Beiträge der Unterzeichnerkantone
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Art. 47 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Aufteilung des Zusatzbetrags an die HE-Arc und des Infrastrukturaufwands

1. Wenn nötig überweisen die Unterzeichnerkantone der HE-Arc direkt einen Zusatzbeitrag zur Finanzierung allfälliger Aufwandüberschüsse.

2. Es gilt folgender Verteilschlüssel: 60 Prozent für den Kanton Neuenburg, 20 Prozent für den Kanton Jura und 20 Prozent für den Kanton Bern.

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