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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 46 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Aufteilung des an die HES-SO bezahlten Betrags

Finanzielle Bestimmungen - Grundsätze betreffend die finanziellen Beiträge der Unterzeichnerkantone
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Art. 46 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Aufteilung des an die HES-SO bezahlten Betrags

1. Der Beitrag, den die Unterzeichnerkantone der HES-SO für die entsandten bzw. aufgenommenen Studierenden bezahlen, wird aufgrund der in der HES-SO-Vereinbarung definierten Regel aufgeteilt. Die Aufteilung dieses Betrags unter den Unterzeichnerkantonen kann Gegenstand eines separaten Reglements sein, das Bestandteil des vierjährigen Leistungsvertrags wird.

2. Das in der HES-SO-Vereinbarung verankerte Mitbestimmungsrecht der Unterzeichnerkantone wird zu gleichen Teilen auf die Unterzeichnerkantone aufgeteilt.

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