439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 46 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Aufteilung des an die HES-SO bezahlten Betrags
Finanzielle Bestimmungen - Grundsätze betreffend die finanziellen Beiträge der Unterzeichnerkantone
Art. 46 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Aufteilung des an die HES-SO bezahlten Betrags
1. Der Beitrag, den die Unterzeichnerkantone der HES-SO für die entsandten bzw. aufgenommenen Studierenden bezahlen, wird aufgrund der in der HES-SO-Vereinbarung definierten Regel aufgeteilt. Die Aufteilung dieses Betrags unter den Unterzeichnerkantonen kann Gegenstand eines separaten Reglements sein, das Bestandteil des vierjährigen Leistungsvertrags wird.
2. Das in der HES-SO-Vereinbarung verankerte Mitbestimmungsrecht der Unterzeichnerkantone wird zu gleichen Teilen auf die Unterzeichnerkantone aufgeteilt.