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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 44 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc)

Mediation und Schutz vor Mobbing
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Art. 44 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc)

Die Generaldirektion setzt für das Personal und die Studierenden ein Dispositiv für Mediation und Schutz vor Mobbing ein.

Kapitel 11 der vorliegenden Vereinbarung, das Personalstatut sowie das Studienreglement bleiben vorbehalten.

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