439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 44 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc)
Mediation und Schutz vor Mobbing
Art. 44 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc)
Die Generaldirektion setzt für das Personal und die Studierenden ein Dispositiv für Mediation und Schutz vor Mobbing ein.
Kapitel 11 der vorliegenden Vereinbarung, das Personalstatut sowie das Studienreglement bleiben vorbehalten.