439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 40 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc)
Organisation der HE-Arc - Kontrollorgane
Art. 40 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc)
1. Das oder die vom Regierungsausschuss der HES-SO bezeichneten Kontrollorgane prüfen die Finanz- und Betriebsbuchhaltung der HE-Arc.
2. Der strategische Ausschuss bezeichnet das Kontrollorgan, das die Tätigkeiten der HE-Arc, die nicht unter Absatz 1 fallen, kontrolliert. Er betraut möglichst eines der Kontrollorgane der HES-SO mit dieser Aufgabe.