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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 40 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc)

Organisation der HE-Arc - Kontrollorgane
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Art. 40 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc)

1. Das oder die vom Regierungsausschuss der HES-SO bezeichneten Kontrollorgane prüfen die Finanz- und Betriebsbuchhaltung der HE-Arc.

2. Der strategische Ausschuss bezeichnet das Kontrollorgan, das die Tätigkeiten der HE-Arc, die nicht unter Absatz 1 fallen, kontrolliert. Er betraut möglichst eines der Kontrollorgane der HES-SO mit dieser Aufgabe.

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