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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 4 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Regionales Gleichgewicht

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 4 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Regionales Gleichgewicht

Der strategische Ausschuss bestimmt die Standorte und gewährleistet dabei die Berücksichtigung aller Unterzeichnerkantone.

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